ProLAN EDV-Service - Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

ProLAN EDV Service GbR
Wilsumer Str. 7c
49843 Uelsen

Vertreten durch:

Berni Hansmann
Holger Holsmoelle

Kontakt:

Telefon: +49 (0) 5942 98990-15
Telefax: +49 (0) 5942 98990-25
E-Mail: info@prolan-edv.de

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 250551303

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Berni Hansmann
Wilsumer Str. 7c
49843 Uelsen

Haftung für Inhalte:

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links:

Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht:

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Quelle: https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html
Stand: 09.03.2018


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allen Lieferungen und Leistungen der Firma ProLAN EDV Service GbR (im folgenden ProLAN EDV) liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Fa. ProLAN EDV. Auf Einhaltung der Schriftform kann nur durch schriftliche Erklärung der Fa. ProLAN EDV verzichtet werden.

2. Erfolgt die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluss - bei Kaufleuten, bei denen der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgeschäfts gehört, später als zwei Monate nach Vertragsabschluss -, so ist die Fa. ProLAN EDV berechtigt, eine angemessene Erhöhung des Kaufpreises zu verlangen, vorausgesetzt, dass sich die bei Vertragsabschluss gegebenen, für die Bestimmung des Kaufpreises maßgeblichen Verhältnisse, insbesondere der Lieferpreis des Herstellers/Importeurs und/oder Kosten für Material, Löhne und Gehälter etc. verändert haben sollten.

3. Die Fa. ProLAN EDV ist bemüht, die vereinbarten oder angegebenen Lieferzeiten pünktlich einzuhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist zu setzen. Diese Nachfrist muss mindestens einen Monat betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall sind Schadensersatzansprüche des Kunden - ohne Rücksicht auf ihre Art und Benennung - ausdrücklich ausgeschlossen.

4. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer bzw. der Post übergeben worden ist und das Lager der Fa. ProLAN EDV verlassen hat. Das gilt auch dann, wenn die Fa. ProLAN EDV die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen etc. innerhalb der dafür geltenden Fristen geltend zu machen. Der Abschluss von Transport- und sonstigen Versicherungen bleibt dem Kunden überlassen. Bei Sendungen des Kunden an die Fa. ProLAN EDV trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Vertragsgegenstände bei der Fa. ProLAN EDV, Uelsen.

5. Die Rechnungen der Fa. ProLAN EDV sind laut angegebenem Zahlungsziel fällig und ohne weiteren Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Fälligkeit etwaig eingeräumter Zahlungsziele behält sich die Fa. ProLAN EDV eine Berechnung der Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz vor.

6. Die Fa. ProLAN EDV leistet Gewähr für eine jeweilige dem Stand der Technik des Typs des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit. Rücksendungen an die ProLAN EDV haben grundsätzlich immer frei zu erfolgen. Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und/oder Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware durch eingeschriebenen Brief geltend zu machen. Für Endkunden übernehmen wir die volle gesetzliche Garantie von 24 Monaten ab Verkaufsdatum. Für Lieferungen an Wiederverkäufer gilt grundsätzlich eine Funktionsgarantie von 12 Monaten ab Lieferdatum der Ware, ausgenommen die Artikel, auf welche uns von den Vorlieferanten eine längere Garantie eingeräumt wird. Für diese Artikel wird, bei einer Franko Einsendung an uns, der Garantieanspruch durch uns beim Vorlieferanten geltend gemacht und entsprechend dessen Entscheidung entweder ersetzt oder nachgebessert. Die Garantiegewähr erlischt bei Fremdeingriff. Die Beseitigung von Mängeln erfolgt ausschließlich durch Nachbesserung. Im Falle von Mängelrügen ist auf Wunsch der Fa. ProLAN EDV die beanstandete Ware in der Originalverpackung unter Angabe der Beanstandung und ggf. des benutzten Gerätetyps unverzüglich frei an die Fa. ProLAN EDV zuzusenden. Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Im Übrigen sind weitergehende Ansprüche des Käufers, die mit der mangelhaften oder falschen Lieferung zusammenhängen, ausgeschlossen. Natürlicher Verschleiß und Mängel, die auf Verletzung der Anzeigepflicht oder unsachgemäße oder mit den Vorschriften des Herstellers/Importeurs über die Behandlung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht übereinstimmende Behandlung durch den Käufer zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Für Schadensereignisse und Defekte, die auf einen Herstellerfehler zurückzuführen sind, wird eine Haftung in den gesetzlichen Grenzen ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich eine Garantiezusage seitens PROLAN EDV gegeben wird. Etwaigem Datenverlust durch fehlerhafte Soft-/Hardware ist vom Käufer/Leistungsempfänger durch entsprechende Datensicherung entgegenzutreten. Es wird ausdrücklich eine Haftung für Mängel ausgeschlossen, die erst nach Installation und anschließender Funktionstauglichkeitsprüfung auftreten sollten und bei dieser Überprüfung nicht ersichtlich waren.

7. Soweit Programme (Software) zum Lieferumfang gehören oder Liefergegenstand sind, gelten folgende Sonderbestimmungen: Alle Programme wurden sorgfältig aufgestellt und geprüft.

a) Die Fa. ProLAN EDV leistet Gewähr dafür, dass der Programmträger bei der Übergabe bzw. Versendung keine Material- und/oder Herstellungsfehler aufweist und im Sinne der Programmbeschreibung brauchbar ist.

b) Sollte ein Programmträger dennoch fehlerhaft sein, wird er von der Fa. ProLAN EDV während der 24-monatigen Gewährleistungsfrist umgetauscht: Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware, im Falle der Versendung mit Übergabe an den Transportunternehmer bzw. die Bundespost. Der Käufer hat den fehlerhaften. Programmträger mit der Mängelrüge auf seine Gefahr an die Fa. ProLAN EDV zu senden.

c) Wird ein Mangel im Sinne des vorhergehenden Absatzes nicht in angemessener Zeit durch Umtausch gegenstandslos, kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

d) Eine weitergehende Gewährleistung ist aus technischen Gründen ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt die Fa. ProLAN EDV keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Käufers genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Auch übernimmt die Fa. ProLAN EDV keine Gewähr für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse der Software. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandelt.

e) Für gelieferte Programme (Software) wird dem Käufer ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Unter keinen Umstanden darf der Kunde diese Programme kopieren bzw. anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsvereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Auf Verlangen der Fa. ProLAN EDV hat der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Standort der zur Nutzung übergebenen Ware zu geben.

8. Sämtliche Serviceleistungen der Fa. ProLAN EDV, z.B. Aufstellen von Geräten, Wartung, Generalüberholung, Reparaturen etc. erfolgen ausschließlich nach folgenden Bedingungen:

a) Der Umfang der Leistungspflicht der Fa. ProLAN EDV bestimmt sich nach dem von ihr bestätigten Auftrag.

b) Die Preise für die Serviceleistungen der Fa. ProLAN EDV bestimmen sich nach der jeweils gültigen Servicepreisliste, kostenpflichtige Kostenvoranschläge können ohne weitere Benachrichtigung des Bestellers um bis zu 10% überschritten werden.

c) Der Kunde ist verpflichtet, bei Abnahme des Auftragsgegenstandes die Lieferungen der Fa. ProLAN EDV zu überprüfen und offensichtliche Mängel bei Abnahme, spätestens aber zwei Wochen nach Übernahme schriftlich und exakt der Fa. ProLAN EDV anzuzeigen.

d) Die Beseitigung von Mängeln und durch sie an anderen Teilen des Auftragsgegenstandes verursachten Schäden erfolgt ausschließlich durch Nachbesserung bei der Fa. ProLAN EDV. Mängel, die auf der Verletzung der vorgenannten Anzeigepflicht oder unsachgemäße oder mit den Vorschriften des Herstellers/Importeurs über die Behandlung, Wartung und Pflege des Auftragsgegenstandes nicht übereinstimmende Behandlung durch den Kunden oder durch Arbeiten an dem Auftragsgegenstand ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Fa. ProLAN EDV ganz oder teilweise zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Sämtliche Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung oder Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten verjähren in sechs Monaten seit Abnahme, und zwar gleichgültig, aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet sein mögen. Wenn die Fa. ProLAN EDV für Schäden oder Verluste des Auftragsgegenstandes einzustehen hat, beschränkt sich die Haftung auf die kostenfreie Instandsetzung oder den Ersatz des Zeitwertes. Darüber hinaus sind weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens, ausgeschlossen. Alle im Zusammenhang mit den hier angesprochenen Arbeiten gelieferten Waren, Zubehör- und Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. ProLAN EDV.

9. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen am nächsten kommt.

10. Erfüllungsort ist der Sitz der Fa. ProLAN EDV. Die Vertragsteile vereinbaren den Sitz der Fa. ProLAN EDV als Gerichtsstand für den Fall, dass die Vertragsparteien Vollkaufleute sind, eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder der im Klagewege in Anspruch zu nehmende Käufer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Stand: Dezember 2006